Die Grossverlage Elsevier, Springer und Georg Thieme haben 2011 gegen die ETH Zürich bzw. die ETH-Bibliothek Klage beim Handelsgericht Zürich eingereicht. Sie wollten den bereits seit vielen Jahren existierenden Dokumentenlieferdienst der ETH gerichtlich verbieten lassen. Sie sahen ihr Urheberrecht verletzt. Die Wissenschaftsverlage verlieren nun in allen Punkten vor Bundesgericht in Lausanne. Der Dokumentenlieferdienst der ETH ist rechtlich zulässig und kann weiterbetrieben werden.