IV-Revision 6b: Sparübung bei schwer Behinderten [akt. 10] – Revision gescheitert

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Worum geht es beim zweiten Teil 6 der IVG-Revision („6b“)? Wer ist von den Sparmassnahmen betroffen? Warum sind die Behindertenverbände dagegen? Wird es ein Referendum geben?

Anti-BehindertenlogoEigene Bearbeitung, Quelle Public Domain, via Wikimedia Die Invalidenversicherung (IV) hat in früheren Jahren mehr ausbezahlt als sie eingenommen hat. Leute aus der Arbeitslosenversicherung wurden in die IV abgedrängt. Ein Schuldenberg hat sich angehäuft. Die IV muss deshalb saniert werden. Die Einnahmen müssen grösser sein als die Ausgaben und die Schulden müssen abgetragen werden.

Mit der 5. und die 6. IV Gesetzesrevision soll die IV saniert werden. Die 5. und die 6a. sind bereits vom Parlament beschlossen und in Kraft. Der zweite Teil der 6. IV-Revision (6b) wird derzeit im Parlament beraten.

Der Nationalrat wird sich am 12. und am 13. Dezember in der Wintersession mit dem Dossier zur Revision 6b der IV beschäftigen. Die Sozialkommission des Nationalrates schlägt den Parlamentariern umfangreiche und zeitlich unbegrenzte Sparmassnahmen in der Höhe von 360 Millionen Franken pro Jahr vor. Schwerbehinderte Menschen werden davon besonders schwer getroffen, ebenso behinderte Eltern und ihre Kinder.

Sollte das Sparmassnahmenpaket wie von der Sozialkommission des Nationalrats vorgeschlagen, angenommen werden, wird sich die Situation schwerbehinderter Menschen mit einem IV-Grad zwischen 60 und 80% massiv verschlechtern. Mit einer 60%-Invalidität wird die Rente anstelle von 75% nur noch 60% betragen. Es wird erwartet, dass sich Personen mit schwerer Behinderung eine Teilzeitarbeit suchen.

Der Verein «Nein zum Abbau der IV» wurde gegründet, um nötigenfalls das Referendum zu ergreifen. Der Verein ist im wesentlichen ein Zusammenschluss der Schweizer Betroffenenorganisationen, wie z.B. der MS-Gesellschaft.

E-Mail- und Briefaktion

Um die Volksvertreter vor der Abstimmung zu sensibilisieren, können und sollen Betroffene, den folgenden Text an die Nationalrätinnen und Nationalräte in Ihrem Kanton per E-Mail oder Brief zu senden:

Sehr geehrte Frau Nationalrätin / Sehr geehrter Herr Nationalrat

Sie entscheiden am 12. und 13. Dezember 2012 über meine Zukunft. Ihr Rat berät über weitere und unbefristete Sparmassnahmen bei der Invalidenversicherung («6b»). Diese Sparmassnahmen treffen mich persönlich und generell Menschen mit schwerer Behinderung sowie Kinder von Eltern mit Behinderung. Ich bitte Sie deshalb, auf diesen Leistungsabbau zu verzichten.

Die «6b» ist nicht nötig. Aktuelle Zahlen zur IV sprechen eine deutliche Sprache: Die IV erzielt 2012 einen Gewinn von rund 430 Mio. Franken. Bei weitem mehr, als prognostiziert. Dies ist nicht nur auf Grund der Mehrwertsteuer-Erhöhung möglich, die auch ich mittrage. Dies ist insbesondere wegen des bisherigen Leistungsabbaus einseitig auf Kosten von uns Menschen mit Behinderung möglich geworden. Die IV wird auch ohne «6b» bis 2029 saniert.

Ich bitte Sie, Menschen wie mir und der aktuellen Entwicklung bei der IV Rechnung zu tragen und sich gegen weiteren Leistungsabbau bei der IV und für ein menschenwürdiges Leben einzusetzen.

Ich danke Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüssen

Der Text kann nach eigenen Bedürfnissen abgeändert werden. Die Erfahrung zeigt, dass kürzere Texte besser wirken. Ein Photo verstärkt den Effekt.

Die Post- und E-Mailadressen der Volksvertreter sind auf der Parlamentswebseite abrufbar, unter dem Link Biographie.

Schwerbehinderte mit noch weniger zum Leben

Die SGK-NR hält am Rentensystem des Bundesrats fest. Die Renten der Schwer- und Schwerstbehinderten sinken damit bis zu 30 Prozent. Der Sparhammer trifft insbesondere Personen, die zwischen 60 und 80 Prozent erwerbsunfähig sind. Beispielsweise sinkt bei einer Person mit 70% Invalidität das Ersatzeinkommen von durchschnittlich 1‘560 Franken auf 1‘136 Franken pro Monat, das heisst um 27%. Welche Unternehmen aber stellen jemanden mit fortschreitender Multipler Sklerose oder eine blinde Person mit einem kleinen Teilpensum an, sodass die Renteneinbusse kompensiert wird? Was die Bundesverfassung vorsieht – eine menschenwürdige Existenz – bleibt damit für viele Betroffene utopisch.

Liebe Mitbetroffene, eure Mitarbeit ist gefragt!

Die Seite IV-Revision 6b: Pro behindertenverträgliche Lösung enthält nur den Mailtext und kann mit Twitter genutzt werden.

Wer sich jetzt nicht einsetzt, muss später nicht jammern!

Referendum

Sollten die in der IV-Revision 6b vorgesehenen Kürzungen für Personen mit starker Behinderung und für Kinder beibehalten werden, ergreifen die im Verein „Nein zum Abbau der IV“ zusammengeschlossenen Organisationen das Referendum. 50‘000 Unterschriften müssen dann innerhalb von 100 Tagen gesammelt werden.

Gesetzesprozess

Um diese IV Revision 6b besser zu verstehen habe ich mich eingelesen. Für mich ist es das erste Mal, dass ich den Ablauf der Parlaments- und Bundesarbeit genauer anschaue. Diese Prozesse sind zeitaufwändig und komplex, aber interessant. Es wurden nur schon 135 Organisationen (26 Kantone, 13 Parteien, 10 Wirtschaftsorganisationen, 10 Versichertenorganisationen, 36 Behindertenorganisationen und 40 übrige) für das Vernehmlassungsverfahren im Jahr 2010 angeschrieben.

Weiterführende Informationen

Betroffene

Parlament (Legislative)

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, EDI (Exekutive)

Medien

Deklaration

Ich habe Multiple Sklerose. Ich bin (noch) nicht behindert.

P.S.

Die Abstimmungen im Nationalrat sind mit Namen im Internet abrufbar. Ich werde eine Auswertung der Abstimmung vornehmen.

Entscheide des Nationalrates

[Aktualisierung 12.12.2012: Siehe Blogartikel IV-Revision 6b: Entscheide es Nationalrates vom 12.12.12]

Kommissionsarbeit

[Aktualisierung 03.02.2013: In ihrer ersten Sitzung vom 22. Jan. 2013 beschloss die ständerätliche Gesundheitskommission, dem Nationalrat in einigen Punkten zu folgen. So soll die Vorlage aufgeteilt werden, und die Kinderrenten und die Reisekosten sollen nicht gesenkt werden. Weitere Informationen, siehe MS-Gesellschaft und Pressemitteilung der DOK vom 22. Januar 2013.]

[Aktualisierung 15.02.2013: Meldung der MS-Gesellschaft und der DOK.]

Entscheid des Ständerates Neu!

Der Ständerat hat entschieden: Von Behinderten mit einem Invaliditätsgrad von 79% wird ein 21% Lohnverdienst erwartet, jedenfalls gibt es nur eine 79% Invaliditätsrente. Erst ab 80% gibt es eine volle Rente. Die Kürzung der Kinderrenten und die Reisezulagen werden separat gehandelt (gesplitted). Das Stufenlosesystem ist in beiden Räten nicht umstritten. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Ständerat will Sparschraube bei der IV nicht lockern, tagesanzeiger.ch, 12. März 2013
Aufs Sparen wird verzichtet: IV-Revision, Neue Zürcher Zeitung, 12. März 2013

[Aktualisierung 27.04.2013: Die Nationalratskommission des Nationalrates folgt dem Ständerat und will volle Invalidenrenten erst ab 80% Invaliditätsgrad sprechen. NZZ, 27.04.2013]

[Aktualisierung 05.05.2013: Meldung der MS-Gesellschaft: Die SGK-N schliesst sich dem Ständerat an]

[Aktualisierung 02.06.2013: Der Nationalrat stimmt am 4. Juni und der Ständerat, wenn es Differenzen zwischen den Räten gibt, am 11. Juni ab. Am 21. Juni, dem letzten Sessionstag, ist die finale Entscheidung über die Revision geplant. Aktuell laufen die Vorbereitungen der Behindertenorganisation für ein Referendum. Wenn es erst ab 80% Invaliditätsgrad, anstatt wie bisher 70%, eine volle IV-Rente gibt, wird das Referendum ergriffen. Damit es zur Volksabstimmung über die IV Revision 6b kommt, müssen innert 100 Tagen 50‘000 Unterschriften gesammelt werden. Dann müssen sich alle engagieren.]

[Aktualisierung 17.06.2013: Stand Mitte Sommersession: Der Ständerat beharrt auf der unhaltbaren 80%-Grenze für eine volle IV-Rente – im Gegensatz zum Nationalrat. Die Differenzen sollen in einer Einigungskonferenz beider Räte ausgeräumt werden. Bei 80%, wird das Referendum ergriffen. Quelle: MSG, MSG, NZZ]

[Aktualisierung 20.06.2013: Eine unheilige Allianz aus linken und rechten Kräften hat die IV Revision 6b versenkt. Den linken wurde zu viel gespart und den rechten zu wenig. Beide Kräfte waren nicht einverstanden und haben die Revision endgültig abgelehnt. Eine zweijährige Arbeit geht ohne Ergebnis zu Ende. Der Status Quo bleibt. Das jetzige IV-Rentensystem wird nicht verändert. NZZ, Tagesanzeiger, MS-Gesellschaft]

[Aktualisierung 04.07.2013: Die Behindertenorganisationen sind mit dem Scheitern der IV-Revision 6b zufrieden. MSG]

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