Abstimmung 9. Feb: Abtreibungsfinanzierungsinitiative [akt.]

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Am 9. Feb. dürfen die Schweizer Wähler und Wählerinnen entscheiden, ob Abtreibungen weiterhin von der Krankenkasse bezahlt werden (Offizielle Wahlunterlagen).

Was soll bei der Volksabstimmung „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ gestimmt werden?

Einer der Gründe für ständig höhere Prämien ist, der sich ständig ausweitende Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen. Jede enthaltende oder neu aufgenommene Leistung muss von den Krankenkassen gezahlt werden. Bezahlte Leistungen werden danach an die Prämienzahler überwälzt. Als obligatorische Versicherung sind alle von höheren Prämien betroffen. Grundsätzlich befürworte ich deshalb eine Ausdünnung des Leistungskatalogs der Grundversicherung. Also eine Reduktion auf die medizinisch notwendigen Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.

Um es Vorweg zu sagen: Jede Abtreibung ist eine Art von Mord. In der Schweiz bis zur 12. Woche legal („Fristenlösung“).1

Einige Gedanken zur den Pro- und Contra-Argumenten:

Pro

  • Eine medizinisch nicht notwendige Leistung kann aus dem Leistungskatalog gestrichen werden.
  • Es wird argumentiert, dass die jährlichen Kosten von ungefähr 8 Millionen Franken nur 0.03% der jährlichen Gesamtkosten der Grundversicherung betragen und somit unbedeutend sind. Wer den Rappen nicht ehrt, ist des Frankens nicht wert. 8 Millionen Franken sind 8 Millionen Franken.
  • Die von der Initiative betroffenen Abtreibungen sind ein soziales Problem, kein medizinisches.
  • Die Gegner der Initiative stellen die Initiative als Angriff auf die aktuell gültige „Fristenlösung“ dar. Die „Fristenlösung“ erlaubt die straffreie Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche. In der Initiative geht es aber lediglich um die Bezahlung.
  • Wenn die Kosten für Abtreibungen nicht mehr bezahlt werden, werden von Gegnern der Initiative illegale oder medizinisch ungenügende Abtreibungen befürchtet. Den Zahnarzt müssen wir in der Schweiz auch selbst bezahlen. Wir gehen trotz den Kosten zum Zahnarzt und nicht mehr zum Barbier.
  • Medizinisch begründete Abtreibungen oder Abtreibungen aus Vergewaltigung sollten nicht betroffen sein.

Contra

  • Die Kosten betreffen wahrscheinlich einseitig die Frauen.
  • Betroffen sind tendenziell junge, sozial schwächere Schichten.
  • Die obligatorischen Beratungsgespräche können vielleicht Abtreibungen verhindern und zu Adoptionen führen.
  • Die Initianten führen hauptsächlich moralische, nicht finanzielle Gründe an. Sie möchten Abtreibungen am liebsten wieder verbieten.

Fazit

Eine Einsparung von 8 Millionen Franken Krankenkassenprämien bei Abtreibungen scheint willkürlich. Es trifft die falschen. Es würde am falschen Ende gespart.

Deshalb Nein zur Abtreibungsfinanzierungsinitiative.

Abstimmungsresultat

Die Abtreibungsfinanzierungsinitiative wurde vom Schweizer Stimmvolk mit 70% deutlich ablehnt. Tagesanzeiger


  1. 12 Wochen sind eine willkürliche Zeit. Warum nicht zwei Jahre nach der Geburt über Leben und Tod entscheiden? ↩︎

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